Feuerwerks­körper – ein „explosives Vergnügen“

von steam (Kommentare: 0)

Tipps für ein sicheres Silvester-Feuerwerk

"Ein Feuerwerk ist bei vielen Menschen beliebt und unterstreicht auf vielen Feiern die besondere Stimmung beim Jahreswechsel. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen möchte, sollte allerdings einen klaren Kopf bewahren und ein paar grundlegende Sicherheits­vorkehrungen einhalten."

Das sagte Minister Karl-Josef Laumann heute in Düsseldorf angesichts des Verkaufs­starts für Silvester-Feuerwerk.

Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und am 1. Januar. "Streng genommen enthalten alle Feuerwerkskörper Sprengstoff. Das müssen wir bei aller Freude an den bunten und lauten Knalleffekten beachten – damit wir heil ins neue Jahr kommen", warnte Minister Laumann.

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Nach dem Zünden von Raketen und Fontänen sich schnell entfernen
  • Bei Raketen auf sichere "Abschussrampen" achten: schwere Sekt­flaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
  • Raketen, Fontänen etc. niemals unter Bäumen, Laternen etc. zünden
  • Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
  • Basteleien mit Feuerwerkskörpern sind eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten
 

Experten der Bezirksregierungen kontrollieren derzeit, ob die Sicher­heitsbestimmungen für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerks­artikeln eingehalten werden. "Eltern sollten für die Sicherheit der Kinder sorgen", sagte Minister Laumann weiter. So sei nicht nur der Verkauf von Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (zum Beispiel Raketen, Kanonenschläge und Böller) an unter 18-Jährige verboten, auch dürfen Erwachsene diese Artikel nicht an Jugendliche weitergeben.

Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte nur legales Feuerwerk gekauft werden. Dieses trägt eine so genannte BAM-Nummer oder eventuell bereits das neue CE-Kennzeichen mit einer Registriernummer. Produkte mit der BAM-Nummer (BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) dürfen noch bis Ende 2016 vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das "schwarz" auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz sogar als Straftat geahndet werden.

Was viele Menschen nicht wissen: Beim Abbrennen von Silvesterfeuer­werk treten Temperaturen von mehr als 1000 Grad Celsius auf. Es be­steht die Gefahr schwerster Verbrennungen. Der leichtfertige Umgang mit Feuerwerk führt jedes Jahr dazu, dass Menschen ihr Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen wie Finger oder ganze Hände verlieren.

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