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der Feuerwehr Blog

Archiv für August, 2009

Blaulicht und Martinshorn nur im Notfall – Stadt bittet um Verständnis für Lärmbelästigung

Donnerstag 6. August 2009 von fb

„Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“ Soweit – auszugsweise – Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung, in dem die Sonderrechte von Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei geregelt sind. Feuerwehr und Polizei dürfen im Einzelfall die geltenden Verkehrsregeln überschreiten, also beispielsweise bei „Rot“ über die Ampel fahren oder innerorts schneller als zulässig unterwegs sein. Gleiches gilt auch für den Rettungsdienst, wenn höchste Eile geboten ist.

„Bei unseren Einsätzen kommt es oft auf Sekunden an. Die Bürgerinnen und Bürger sollten immer daran denken, dass auch sie jederzeit eine vergleichbare Notsituation treffen kann“, so Jürgen Strohm von Feuerwehr und Rettungsdienst. „Wir haben unsere Mitarbeiter aber angewiesen, Sonderrechte und damit Blaulicht und Martinshorn nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es die Lage unbedingt erforderlich macht.“

Hilfe wird dringend erwartet

Dass die Dienste dies nicht zum eigenen Vergnügen tun, sondern sich dabei selbst in erhöhte Gefahr begeben, sei nur am Rande erwähnt. In erster Linie geschieht es, um so schnell wie möglich dorthin zu kommen, wo ihre Hilfeleistung dringend erwartet wird. Um andere Verkehrsteilnehmer vor den schnell herankommenden Einsatzfahrzeugen zu warnen, müssen Blaulicht und Martinshorn eingesetzt werden. Wie sinnvoll das ist, zeigt unter anderem die Tatsache, dass es sogar schon bei Einsatzfahrten mit eingeschalteten optischen und akustischen Signalen zu Unfällen im Straßenverkehr gekommen ist.

An der Notwendigkeit, Blaulicht und Martinshorn einzuschalten, würde auch das Freischalten einer einzelnen Ampelanlage durch die Feuerwehr nicht viel ändern. In erster Linie soll damit erreicht werden, dass die Kreuzung vor Eintreffen der Einsatzfahrzeuge geräumt werden kann, um das Durchfahren unproblematischer und schneller zu machen. Nehmen Feuerwehr oder Rettungsdienst an einer so kritischen Stelle ihre Sonderrechte in Anspruch, werden die Fahrer nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auch dann durch den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn warnen.

Rettungsgasse sofort freimachen

Feuerwehr und Rettungsdienst sind aber bei ihren Notfalleinsätzen nicht nur auf das Verständnis von Anwohnern, sondern in verstärktem Maße auf das richtige Verhalten der Bevölkerung angewiesen. Es ist daher besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn alle Verkehrsteilnehmer sofort eine Gasse für die Fahrzeuge freimachen. Auch müssen die speziell gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten werden. Halten oder Parken kann dort nicht nur teuer werden, sondern auch den notwendigen Durchgang für Feuerwehr oder Rettungsdienst verhindern und damit große Schäden verursachen, im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten.

Die Feuerwehr rät daher dringend: Zufahrten und Einsatzstellen für Rettungsmannschaften und -fahrzeuge freihalten, Lösch- und Rettungsmaßnahmen durch Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands nicht behindern, bei Staus auf Straßen Gassen für Rettungsfahrzeuge freihalten.

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DVD TIPP – RETTEN Profis im Einsatz – „RAUCHGASPHÄNOMENE UND STRAHLROHRTECHNIKEN“

Samstag 1. August 2009 von CM

„RAUCHGASPHÄNOMENE UND STRAHLROHRTECHNIKEN“

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Niemand kennt die Macht eines Feuers besser als Sie.
Doch kennen Sie auch den genauen Verlauf? Und wissen Sie, woran Sie Brandphasen am Einsatzort erkennen?

Begleiten Sie uns mit an den Einsatzort und erleben Sie, wie sich ein Feuer entwickelt. Verfolgen Sie das Vorgehen eines Trupps unter Atemschutz und lernen Sie die Türprozedur kennen. Zudem widmen wir uns dem richtigen Einsatz des Strahlrohres. Denn –was Sie in den Händen halten ist vielmehr als eine „Wasserspritze“ – es ist ein technisches Instrument, das es fein gerade im Innenangriff zu bedienen gilt.

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