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der Feuerwehr Blog

Archiv für Februar, 2009

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Zertifizierung von digitalen Funkgeräten

Donnerstag 26. Februar 2009 von fb

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren geschaffen, das sicherstellt, dass die von Bund und Ländern für ihre jeweiligen Bedarfsträger dezentral beschafften digitalen Funkgeräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und so störungsfrei mit den sonstigen Komponenten des BOS-Digitalfunknetzes sowie mit allen anderen Funkgeräten in diesem Netz zusammenarbeiten. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine technische Überprüfung der Funkgeräte durch sachverständige Prüfstellen vor. Auf der Basis der entsprechenden Prüfberichte und weiterer Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten eines digitalen Funkgerätes über die Erteilung eines Zertifikats. Ein entsprechendes Zertifikat wird künftig Voraussetzung dafür, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt werden dürfen. Übergangsregelungen ermöglichen eine schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat.

“Mit dem Gesetzentwurf fördern wir den Wettbewerb auf dem Markt für digitale Funkgeräte und stellen sicher, dass der BOS-Digitalfunk bundesweit einheitlich funktioniert”, betonte Innenminister Schäuble.

Die BDBOS hat den Auftrag, den Digitalfunk der Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräfte für Bund und Länder aufzubauen und zu betreiben. Mit Berlin, Bremen und Hamburg sind inzwischen die ersten Abschnitte des bundesweit einheitlichen Digitalfunknetzes errichtet und in Betrieb genommen worden. Weitere Meilensteine waren im Herbst 2008 der Pilotbetrieb des Digitalfunks zum Oktoberfest in München und der Einsatz des BOS-Digitalfunks im Rahmen des Castor-Transportes.

Landesweite, auf dem TETRA-Standard basierende, Funknetze für Sicherheitskräfte errichten derzeit neben Deutschland auch andere europäische Staaten, u. a. Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark.

Weitere Informationen zum Digitalfunk BOS erhalten Sie unter: www.bdbos.bund.de.

Bundesministerium des Innern

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Feuerwehrauto kippt aufs Dach: Zwei Schwerverletzte

Donnerstag 26. Februar 2009 von fb

Zwei Schwerverletzte und vier beschädigte Fahrzeuge sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls während eines Feuerwehreinsatzes.

quelle Aachener Zeitung

Gegen 21.40 Uhr war am Mittwoch ein 27-jähriger Feuerwehrmann mit einem Einsatzfahrzeug, einem «Caddy», auf der Fahrt zum Einsatzort Linnich. Er befuhr in Düren die Schoellerstraße stadtauswärts in Richtung A 4. An der Kreuzung Schoeller- / Eisenbahnstraße / Arnoldsweilerweg fuhr er laut Polizeibericht bei Rotlicht in die Kreuzung und kollidierte mit dem Fahrzeug einer 24-Jährigen aus Düren, die bei Grün aus dem Arnoldsweilerweg nach links in die Schoellerstraße einbiegen wollte.

vollständiger Bericht mit Bild auf Aachener Zeitung

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Der Body Mass Index bei Feuerwehrleuten keine Norm

Donnerstag 26. Februar 2009 von fb

In den vergangenen Wochen haben viele Medien über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G26 „Atemschutz“ berichtet, der unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet wird. Die Berichterstattung legt nahe, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutzgeräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe – zum Beispiel „Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen“ (Augsburger Allgemeine).

Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Sie übersieht auch den wichtigen Schutz der Gesundheit der Feuerwehrleute bei ihrer ohnehin gefährlichen Arbeit.

Der Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV hat den Grundsatz G26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Gewicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca-Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.

Da dieser Broca-Index nur in medizinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zusätzlich in den Katalog aufgenommen. Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht durch die Köpergröße im Quadrat.

Es handelt sich also um keine Verschärfung, sondern lediglich um eine verständlichere Darstellung. Die dahinter stehende Forderung ist wichtig: Feuerwehrleute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz körperliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!

Für die Beurteilung der körperlichen Belastungsfähigkeit ist übrigens im Einzelfall der Ergometrie-Test von größerer Bedeutung als der BMI. Die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind keine Rechtsnormen, sondern bilden den Stand gesicherter arbeitsmedizinischer Erkenntnis ab. Entscheidend ist nach wie vor die Fitness und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen, diese kann durchaus auch bei einem BMI von über 30 gegeben sein.

Neuerungen im G26

Neuerungen in den Untersuchungsgrundsätzen wurden hingegen im Bereich der Laboruntersuchungen hinzugefügt. Künftig soll der untersuchende Arzt zusätzlich ein Blutbild erstellen, die Leberwerte testen, einen Urinstatus erheben und die Blutzuckerwerte bestimmen. Diese Untersuchungen sollen helfen, unbemerkte Vorerkrankungen frühzeitiger zu erkennen.

Ergänzt und konkretisiert wurden darüber hinaus die Kriterien für „gesundheitliche Bedenken“, die zu einer Untauglichkeit führen können. Darunter fallen künftig abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie), Medikamentenabhängigkeit, Hauterkrankungen, die zur Verschlimmerung neigen, bestimmte Einschränkungen der Sehschärfe und Formen von Übergewicht, die den Einsatz eines Feuerwehrmannes für ihn und seine Kollegen zum Risiko werden lassen.

Aus Sicht der Prävention ist gerade die Neuaufnahme der Blutwerteuntersuchung zu begrüßen. Erkrankungen können so frühzeitig diagnostiziert werden. Für die Beurteilung der Belastungsfähigkeit von Feuerwehrleuten durch den Arzt wird dies eine wesentlich wichtigere Rolle spielen als der Body Mass Index. Der BMI ist ein Richtwert, dessen Überschreitung auf eine Erkrankung hinweisen kann, aber nicht muss.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

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Feuerwehrleute für Versuche gesucht

Donnerstag 26. Februar 2009 von fb

Neue Textilien und die Informationstechnologie eröffnen Chancen zur Entwicklung einer neuen Generation von Schutzkleidung für die Feuerwehr, die weit über die bisherigen Standards hinausgeht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehört zu den Projektpartnern von SAFE (Semipermeable Anzüge für Einsatzkräfte). Dabei soll Schutzkleidung entstehen, die eine bessere Schutzwirkung hat, einen höheren Tragekomfort bietet und Schadstoffe optimal bindet. Zugleich lassen sich über integrierte Sensoren die Einsatzkräfte orten, deren Vitalparameter wie Puls oder Atemfrequenz überwachen und die Umgebungsbedingungen am Einsatzort erfassen. Im Projektverbund führt die BAuA Untersuchungen zur Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit der Schutzkleidung durch.

Für die Untersuchungen sucht die BAuA aktive Feuerwehrleute zwischen 18 und 60 Jahren aus dem Großraum Dortmund, die als Versuchspersonen eigene Erfahrungen in die Entwicklung eines neuen Schutzanzuges einbringen möchten. Neben körperlicher und geistiger Fitness sollte bei den Männern oder Frauen eine gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz G 26/3 vorliegen. Die Versuche finden nach Absprache im Zeitraum zwischen April und November 2009 statt und dauern jeweils zwei mal sechs Stunden. Die Versuchspersonen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde und Fahrtkosten.

Weitere Informationen beim Fachbereich „Produkte und Arbeitssysteme

“ der BAuA, Tobias Bleyer, Tel.: 0231.90 71 25 20, Fax: 0231.90 71 22 94 oder E-Mail: bleyer.tobias [at] baua.bund.de.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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TV Tipp März 2009 – HR

Donnerstag 26. Februar 2009 von fb

06.03.2009
Schätze des Landes Feuer und Flamme – Das Feuerwehrmuseum in Winnenden
16:00 Uhr auf HR

Die Frauen und Männer von der Feuerwehr retten, bergen, löschen und helfen. In ihrem Dienst für die Allgemeinheit opfern sie viel Freizeit und riskieren manchmal Leib und Leben – und das freiwillig. Seit rund 150 Jahren gibt es freiwillige Feuerwehren in Deutschland. Deren Geschichte ist im Feuerwehrmuseum Winnenden dargestellt – alte Feuerwehrautos, Uniformen, Löschwerkzeuge und vieles mehr.

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